Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden AGB gelten für alle an die Maple Marketing GmbH erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- 1.1 Jeder der Maple Marketing GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
- 1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsvertrag. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- 1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Maple Marketing GmbH weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt der Maple Marketing GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung als vereinbart.
- 1.4 Die Maple Marketing GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen nur nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- 1.5 Die Maple Marketing GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Maple Marketing GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
- 1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
- 2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keinen anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
- 2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
- 2.3 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
- 2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Maple Marketing GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
- 3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, spätestens aber nach zwei Wochen des Rechnungseingangs. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Maple Marketing GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
- 3.2 Bei Zahlungsverzug kann die Maple Marketing GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Rechnungsversand
- 4.1 Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
- 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand endsprechend gesondert berechnet.
- 5.2 Die Maple Marketing GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Maple Marketing GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, der Maple Marketing GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zu stellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6. Eigentumsvorbehalt
- 6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- 6.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- 6.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
- 6.4 Die Maple Marketing GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Maple Marketing GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Maple Marketing GmbH geändert werden.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Maple Marketing GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
- 7.2 Die Produktionsüberwachung durch die Maple Marketing GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Maple Marketing GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Maple Marketing GmbH 3 bis 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Maple Marketing GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Haftung
- 8.1 Die Maple Marketing GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die ihm überlassenen Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- 8.2 Die Maple Marketing GmbH verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
- 8.3 Sofern die Maple Marketing GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Maple Marketing GmbH. Die Maple Marketing GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- 8.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Maple Marketing GmbH.
- 8.6 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Maple Marketing GmbH nicht.
- 8.7 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Maple Marketing GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- 9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder gar nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Maple Marketing GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- 9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Maple Marketing GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- 9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Maple Marketing GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber der Maple Marketing GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Abnahme/Vollendung einer Homepage/Webshop
- 10.1 Zwischen Übergabe der Homepage/Webshop und Abnahme wird dem Verbraucher für eine Dauer von 14 Werktagen die Gelegenheit zu Funktionstests gegeben. Die Maple Marketing GmbH wird bei der Abnahme festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen, soweit sie die Abnahme hindern. Die Abnahme ist in diesem Fall zu wiederholen.
- 10.2 Unternehmer sind nach Fertigstellung der Homepage/Webshop innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Webseite als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.
- 10.3 Änderungen nach Abnahme der Konzeption bzw. der Gestaltung sind kostenpflichtig.
11. Kündigung
- 11.1 Das Kündigungsrecht gemäß § 649 S. 1 BGB ist bei Werkverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Wochen ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 11.2 Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
- 11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Änderungsverlangen bei Werkleistungen
- 12.1 Im Rahmen der Projektabwicklung können sowohl Änderungswünsche des Kunden als auch Vorschläge der Maple Marketing eine Modifizierung des Funktions- oder Leistungsumfangs erfordern.
- 12.2 Änderungswünsche von der jeweiligen Vertragspartei sind in Textform zu formulieren und der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Über die Durchführung jedes Änderungswunsches ist eine separate Vereinbarung in Textform zum jeweiligen Auftrag zu treffen. Kann keine einvernehmliche Änderungsvereinbarung getroffen werden, bleibt der ursprüngliche vereinbarte Funktions- bzw. Leistungsumfang unverändert. Die Vertragsparteien sind bestrebt, Änderungswünsche, die keine wesentlichen Auswirkungen auf den vereinbarten Funktions- bzw. Leistungsumfang haben, kostenneutral durchzuführen.
13. Schlussbestimmung
- 13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Maple Marketing GmbH.
- 13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
- 13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.