Die Webhosting Rechnung von United Hosting Deutschland gehört in den Mülleimer
Oft rufen uns Kunden an, die Ihre Webseite oder Webshop bei uns hosten und fragen, ob Sie die Webhostingrechnung von United Hosting Deutschland bezahlen müssen.
Nein, denn diese Rechnungen stammen von Betrügern, die mit einer einfachen Masche Unternehmen eine vermeidliche Hosting-Rechnung senden. Denn hinter der Rechnung steht keine Leistung und auch keine echte Hosting-Firma.
Viele Unternehmen verlieren bei einer gewissen Anzahl von Domains- und Servern schnell die Übersicht.
Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr, schnell ist der Betrag bezahlt, das Geld auf einem Konto in Spanien und der Drops ist gelutscht.
Das Geld lässt sich in diesem Fall nicht mehr zurückholen.
Ein Blick auf die Rechnung von United Hosting Deutschland genügt!
Was sofort auffällt, auf der Rechnung fehlt die Rechnungsadresse.
Es handelt sich also um keine korrekte Rechnung und ist somit auch keine Zahlungsaufforderung, sondern eine Betrugsmasche.
Zudem fehlen die Informationen, für welche Webservices United Hosting Deutschland die Rechnung stellt. Auf jeder Hostingrechnung finden sich die Domainnamen und Leistungen, die berechnet werden. Wenn ihr Firmenname und Ihre Domains nicht auf der Rechnung auftauchen, sieht das Ganze nach Betrug aus oder eben nach einer falschen Rechnung.
Bei Werbeagentur oder Webhoster nachfragen
Im Zweifel sollte man lieber seinen Webhoster kontaktieren. Wenn Hoster nicht bekannt ist, kann man auch bei seiner Werbeagentur oder Webadmin fragen. In der Regel kennt der Webadmin den Hostinganbieter und die Zugänge zum Selfservice-Portal.
Interessante Facts zum Thema Hosting und Domainservices
Hosting-Themen wie Performance, Sicherheit, Updates, Wartung und Pflege sorgen nicht nur für eine positive Customer-Journey, sondern sind SEO-Relevant und beeinflussen die Auffindbarkeit und Sichtbarkeit Ihrer Webseite oder Webshops.
Podcast zum Thema: Webhosting und SEO-Performance
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Zudem sollten beim Webhosting die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Verordnung beachtet werden.
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